Zuerst die wichtigste Botschaft: Ca. 98-99% der Teilnehmer bestehen die Prüfung zum Zertifizierten Verwalter im ersten Anlauf.
Erinnerung: Ab dem 1.12.2023 haben die Wohnungseigentümer einen Anspruch auf einen Zertifizierten Verwalter (§ 48 Abs. 6 WEG).
Seit in Kraft treten der Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (ZertVerwV) gibt es verstärkt Anfragen hinsichtlich des Ablaufes und den Inhalten der Prüfung.
Nachstehend möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über die bei uns gestellten Fragen geben:
Welche Themenblöcke sind Bestandteil der Prüfung?
- Grundlagen Immobilienwirtschaft (z. B. Relevante Versicherungsarten im Immobilienbereich etc.)
- Rechtliche Grundlagen (z. B. alles rd. um das Wohnungseigentumsgesetz, aber auch Fragen zum BGB, Grundbuchrecht und weitere relevante Gesetze)
- Kaufmännische Grundlagen (z. B. Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Erhaltungsrücklage etc.)
- Technische Grundlagen (z. B. Verkehrssicherungspflichten, Haustechnik etc.)
Wie viele Fragen werden in welcher Zeit gestellt?
Die Gesamtdauer der schriftlichen Prüfung beträgt 90 Minuten (ohne Hilfsmittel). In diesen 90 Minuten müssen ca. 50 MC (Multiple-Choice-Fragen) beantwortet werden. Insgesamt gibt es 80 Punkte. Die Verteilung der Fragen erfolgt prozentual wie folgt:
- Grundlagen Immobilienwirtschaft ca. 10%
- Rechtliche Grundlagen ca. 46%
- Kaufmännische Grundlagen ca. 22%
- Technische Grundlagen ca. 22%
Sämtliche MC-Fragen müssen richtig beantwortet werden. Teilpunkte scheint es nach Übermittlung diverser Teilnehmer nicht zu geben. Unmittelbar nach der schriftlichen Prüfung erhält man eine detaillierte Übersicht, wie viele Punkte pro Themenblock erreicht wurden.
Wie viele Punkte müssen in jedem Themenblock erreicht werden?
Damit die schriftliche Prüfung bestanden wird, müssen in jedem der o. g. Themenblöcke mindestens 50% erreicht werden. Die Prüfung darf beliebig oft wiederholt werden.
Form der Prüfung?
Es kommt drauf an, bei welcher IHK die Prüfung zum Zertifizierten Verwalter abgelegt werden soll. Es gibt sowohl die Variante mit dem Tablet (also elektronische Beantwortung der MC-Fragen), als auch die Papierform-Variante (ca. 34 Seiten).
Werden im schriftlichen Prüfungsteil Antwortmöglichkeiten vorgegeben?
Nach Aussagen einiger Prüfungsteilnehmer kann anhand der Aufgaben und Punkteverteilung erkannt werden, wie viele Antworten korrekt sind. Bei einigen Fragen kann auch das Ausschlussverfahren zur korrekten Beantwortung verwendet werden (Hinweis: Das soll keine Empfehlung darstellen, sondern nur ein übermittelter Hinweis sein!).
Wie lange dauert die mündliche Prüfung?
Die Zulassung zur mündlichen Prüfung erfolgt nach bestandener schriftlicher Prüfung. Unmittelbar nach Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung finden die mündlichen Prüfungen statt. Die mündliche Prüfung dauert ca. 15 Minuten und wird in der Regel von drei Prüfern abgenommen. Jeder Prüfer hat bestimmte Fragen vorbereitet, die er dem Prüfungsteilnehmer stellt (z. B: „Was ist eine privilegierte bauliche Veränderung?“). Nach Ende der mündlichen Prüfung erfährt man das Ergebnis.
Muss man nach einem nicht bestandenen mündlichen Teil die gesamte Prüfung wiederholen?
Nach unserem Kenntnisstand muss nur die mündliche Prüfung wiederholt werden, wenn diese nicht bestanden wurde. Hier bitte aber unbedingt vorher nochmal bei der jeweiligen IHK abfragen. Sofern die schriftliche Prüfung nicht bestanden wurde (s. o), findet auch keine Zulassung zur mündlichen Prüfung statt.
Wird auf der Urkunde/dem Zertifikat für die bestandene Prüfung die Punktzahl vermerkt oder nur „bestanden“ angegeben?
Auf dem Zertifikat der IHK wird bescheinigt, dass der Teilnehmer/innen die Prüfung als Zertifizierter Verwalter erfolgreich abgelegt hat.
Möchten Sie Ihre Erfahrungen mit uns teilen oder haben Sie weitere Fragen, freue ich mich auf Ihre Einsendung, gerne unter: m.fuellbeck@e-b-z.de.
Allen Teilnehmern an der Prüfung viel Erfolg.
Ihr Massimo Füllbeck
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