Weiterbildungsförderung

Welche Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung bieten Bund und Länder an?

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Weiterbildungsförderung von Bund und Länder auf einen Blick

Eine fachlich fundierte Weiterbildung an der EBZ Akademie absolvieren und dabei 75 % der Kosten vom Staat erstatten lassen – mit dem Aufstiegs-BAföG ist das möglich. Der Staat unterstützt Ihre berufliche Weiterentwicklung. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über diese und weitere Fördermöglichkeiten zu unseren Bildungsangeboten.

Weiterbildungsförderungen

Aufstiegs-BAföG: Die attraktivste Aufstiegsförderung aller Zeiten für Immobilienfachwirte

Mit dem Aufstiegs-BAföG sparen Sie in der Regel bis zu 75% der Lehrgangsgebühren. Und das unabhängig von Alter und Einkommen.

Der individuelle Bildungsscheck NRW

Diese finanzielle Unterstützung für die Ausgaben einer beruflichen Weiterbildung beträgt maximal 500 Euro je Bildungsscheck.

Hinweis: Der Bildungsscheck wurde zum 30.06.2024 eingestellt.

Der Bildungsurlaub

Im Rahmen des Bildungsurlaub können ArbeitnehmerInnen pro Jahr bis zu fünf Kalendertage Bildungsurlaub bei Weiterzahlung des Arbeitsentgelts erhalten.

Aufstiegs-BAföG: Die attraktivste Aufstiegsförderung aller Zeiten für Immobilienfachwirte

Sie interessieren sich für einen Fortbildungsabschluss an der EBZ Akademie, beispielsweise unseren stark nachgefragten Zertifikatslehrgang „Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in“?

Dann beantragen Sie jetzt das Aufstiegs-BAföG. Diese Förderung besteht zur Hälfte aus staatlichem Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die andere Hälfte besteht aus einem zinsgünstigen Darlehen der KfW Bank, die optional in Anspruch genommen werden kann und bei der weitere Erlasse nach erfolgreichem Abschluss möglich sind.

In der Regel handelt es sich hier um eine Förderung von 75 % der Kosten, für unseren Zertifikatslehrgang Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in zahlen Sie damit beispielsweise weniger als 800 € an Lehrgangsgebühren.

Wer wird gefördert?

Wer wird gefördert?

Alle Personen, die einen höherwertigen beruflichen Abschluss

anstreben und die Zugangsvoraussetzungen (Ausbildung + Berufspraxis) erfüllen.

Es besteht keine Alters- und Einkommensgrenze.

Damit kommen alle Personen in Frage,

die für den Lehrgang als Privatperson angemeldet sind und maximal den Bachelor als den höchsten Abschluss besitzen (Meistertitel und Masterabschluss sind ausgeschlossen).




Zu den Voraussetzungen
für das AFBG

Was wird gefördert?

Was wird gefördert?

Alle Fortbildungsabschlüsse

mit öffentlich-rechtlich geregelten Prüfungen, die mindestens auf dem DQR-Niveau 5 liegen — beispielsweise unser Abschluss zum/r „Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in“.















Zu den Voraussetzungen
für das AFBG

Wie wird gefördert?

Wie wird gefördert?

50 – 100 % der Fortbildungskosten, max. 15 000 €:

50 % ohne optionalem KfW-Kredit
75 % mit KfW-Kredit und erfolgtem IHK-Abschluss
100 % mit KfW-Kredit, erfolgtem IHK-Abschluss und anschließender Selbstständigkeit

Antragsstellung postalisch oder online an das jeweilige Förderamt

Diese kann auch nach Beginn der Maßnahme erfolgen. Sie benötigen dafür die Formblätter A, B und Z; später folgt auch das Formblatt F. Diese Formblätter können Sie hier abrufen. Die Lehrgangsgebühren werden im Laufe der Maßnahme in mehreren Teilbeträgen erstattet.

Zum Online-Antrag und Antragsformulare

Das Aufstiegs-BAföG

In nur 6 Minuten erhalten Sie in diesem Video alle Informationen zum Aufstiegs-BAföG.

Der Bildungsscheck NRW

Hinweis

Der Bildungsscheck wurde zum 30.06.2024 eingestellt. Es werden keine neuen Bildungsschecks mehr an Privatpersonen und Unternehmen ausgegeben. Bereits ausgegebene Bildungsschecks können weiterhin eingelöst werden.

Der Bildungsurlaub

Zeit für Ihre Weiterbildung

Häufig sind die Urlaubstage auf knapp 30 Tage im Jahr begrenzt – warum also wertvolle freie Tage für Weiterbildung opfern? Beantragen Sie stattdessen Bildungsurlaub bei Ihrem Arbeitgeber und lassen Sie sich für bis zu 5 Tage pro Jahr mit Fortzahlung Ihres Gehalts freistellen Im Bundesland NRW sind alle Veranstaltungen vom EBZ grundsätzlich anerkannt.

Wer wird gefördert?

Wer wird gefördert?

ArbeitnehmerInnen in Unternehmen

In NRW sind Personen berechtigt, die mindestens sechs Monate in einem Betrieb beschäftigt sind. Allerdings gilt der Rechtsanspruch nur dann, wenn der Betrieb mindestens zehn Beschäftigte hat. Auch ArbeitnehmerInnen aus anderen Bundesländern können nach Vorliegen der Anerkennung Bildungsurlaub in Anspruch nehmen (außer in Sachsen und Bayern).







Bildungsurlaub auf einen Blick

Was wird gefördert?

Was wird gefördert?

Anerkannte Bildungsangebote von anerkannten Einrichtungen

Für das Bundesland NRW sind die Angebote der EBZ Akademie grundsätzlich anerkannt, es muss lediglich eine Mindestdauer der Veranstaltung von 3 Tagen am Block vorliegen. Für andere Bundesländer kann diese Mindestdauer abweichend geregelt sein.

Die Weiterbildung darf max. 500 km (Luftlinie)

von der NRW-Landesgrenze entfernt stattfinden (Ausnahme: Veranstaltungen an Gedächtnisorten und Gedenkstätten, die der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus dienen)


    Wie wird gefördert?

    Wie wird gefördert?

    Max. 5 Arbeitstage
    Bildungsurlaub pro Jahr

    bei Weiterzahlung des Arbeitsentgelts.

    Auch eine Zusammenfassung
    von zwei Jahren

    ist mit einem Antrag im Vorjahr in der Regel möglich.

    Der schriftliche Antrag
    beim Arbeitgeber

    muss für NRW mindestens 6 Wochen vor dem Blockunterricht erfolgen. Für andere Bundesländer können die Antragsfristen abweichend geregelt sein.


    Bildungsurlaub finden

    Schritte zur Beantragung des Bildungsurlaubs

    Schritte zur Beantragung des Bildungsurlaubs

    Der Bildungsurlaub

    In nur 2 Minuten erhalten Sie in diesem Video alle Informationen zum Bildungsurlaub.