Weiterbildungsförderung

Welche Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung bieten Bund und Länder an?

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Weiterbildungsförderung von Bund und Länder auf einen Blick

Eine fachlich fundierte Weiterbildung an der EBZ Akademie absolvieren und dabei 75 % der Kosten vom Staat erstatten lassen – mit dem Aufstiegs-BAföG ist das möglich. Der Staat unterstützt Ihre berufliche Weiterentwicklung. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über diese und weitere Fördermöglichkeiten zu unseren Bildungsangeboten.

Weiterbildungsförderungen

Das Aufstiegs-BAföG

Mit dem Aufstiegs-BAföG sparen Sie in der Regel bis zu 75% der Lehrgangsgebühren. Und das unabhängig von Alter und Einkommen.

Der individuelle Bildungsscheck NRW

Diese finanzielle Unterstützung für die Ausgaben einer beruflichen Weiterbildung beträgt maximal 500 Euro je Bildungsscheck.

Hinweis: Der Bildungsscheck wurde zum 30.06.2024 eingestellt.

Der Bildungsurlaub NRW

Im Rahmen des Bildungsurlaub NRW können ArbeitnehmerInnen pro Jahr bis zu fünf Kalendertage Bildungsurlaub bei Weiterzahlung des Arbeitsentgelts erhalten.

Das Aufstiegs-BAföG vom Bund

Sie interessieren sich für einen Fortbildungsabschluss an der EBZ Akademie, beispielsweise unseren stark nachgefragten Zertifikatslehrgang „Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in“?

Dann beantragen Sie jetzt das Aufstiegs-BAföG. Diese Förderung besteht zur Hälfte aus staatlichem Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die andere Hälfte besteht aus einem zinsgünstigen Darlehen der KfW Bank, die optional in Anspruch genommen werden kann und bei der weitere Erlasse nach erfolgreichem Abschluss möglich sind.

In der Regel handelt es sich hier um eine Förderung von 75 % der Kosten, für unseren Zertifikatslehrgang Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in zahlen Sie damit beispielsweise weniger als 800 € an Lehrgangsgebühren.

  • Wer wird gefördert?
  • Was wird gefördert?
  • Wie wird gefördert?
  • Alle Personen, die einen höherwertigen beruflichen Abschluss

    anstreben und die Zugangsvoraussetzungen (Ausbildung + Berufspraxis) erfüllen.

  • Es besteht keine Alters- und

    Einkommensgrenze.

  • Damit kommen alle Personen in Frage,

    die für den Lehrgang als Privatperson angemeldet sind und maximal den Bachelor als den höchsten Abschluss besitzen (Meistertitel und Masterabschluss sind ausgeschlossen).

  • Alle Fortbildungsabschlüsse

    mit öffentlich-rechtlich geregelten Prüfungen, die mindestens auf dem DQR-Niveau 5 liegen — beispielsweise unser Abschluss zum/r „Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in“.

  • 50 – 100 % der Fortbildungskosten, max. 15 000 €:

  • 50 % ohne optionalem KfW-Kredit

  • 75 % mit KfW-Kredit und erfolgtem IHK-Abschluss

  • 100 % mit KfW-Kredit, erfolgtem IHK-Abschluss und anschließender Selbständigkeit

  • Antragsstellung postalisch oder online an das jeweilige Förderamt

    Diese kann auch nach Beginn der Maßnahme erfolgen. Sie benötigen dafür die Formblätter A, B und Z; später folgt auch das Formblatt F. Diese Formblätter können Sie hier abrufen. Die Lehrgangsgebühren werden im Laufe der Maßnahme in mehreren Teilbeträgen erstattet.

Das Aufstiegs-BAföG

In nur 6 Minuten erhalten Sie in diesem Video alle Informationen zum Aufstiegs-BAföG.

Der Bildungsscheck NRW

Hinweis

Der Bildungsscheck wurde zum 30.06.2024 eingestellt. Es werden keine neuen Bildungsschecks mehr an Privatpersonen und Unternehmen ausgegeben. Bereits ausgegebene Bildungsschecks können weiterhin eingelöst werden.

Der Bildungsurlaub NRW

Sie arbeiten in NRW und interessieren sich für ein Bildungsangebot am EBZ mit einem Blockunterricht von mindestens drei Tagen?

Dann beantragen Sie dafür bei Ihrem Arbeitgeber Bildungsurlaub, womit Sie von Ihrer Arbeit mit Fortzahlung Ihres Entgelts für bis zu 5 Tage pro Jahr freigestellt werden. Im Bundesland NRW sind alle Veranstaltungen vom EBZ grundsätzlich anerkannt.

Sollte Ihr Wohnsitz außerhalb von NRW liegen, dann sprechen Sie einfach den/die verantwortliche/n BildungsreferentIn an. In der Regel kann auch die Anerkennung in anderen Bundesländern beantragt werden (außer in Sachsen und Bayern).

  • Wer wird gefördert?
  • Was wird gefördert?
  • Wie wird gefördert?
  • ArbeitnehmerInnen in Unternehmen

    mit Sitz und/oder Arbeitsstätte in NRW. Das Unternehmen muss zudem über mindestens 10 Beschäftigte verfügen und das Arbeitsverhältnis seit mindestens 6 Monaten bestehen. Auch ArbeitnehmerInnen aus anderen Bundesländern können nach Vorliegen der Anerkennung Bildungsurlaub in Anspruch nehmen (außer in Sachsen und Bayern).

  • Anerkannte Bildungsangebote von anerkannten Einrichtungen

    Für das Bundesland NRW sind die Angebote der EBZ Akademie grundsätzlich anerkannt, es muss lediglich eine Mindestdauer der Veranstaltung von 3 Tagen am Block vorliegen. Für andere Bundesländer kann diese Mindestdauer abweichend geregelt sein.

  • Die Weiterbildung darf max. 500 km (Luftlinie)

    von der NRW-Landesgrenze entfernt stattfinden (Ausnahme: Veranstaltungen an Gedächtnisorten und Gedenkstätten, die der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus dienen)

  • Max. 5 Arbeitstage Bildungsurlaub pro Jahr

    bei Weiterzahlung des Arbeitsentgelts.

  • Auch eine Zusammenfassung von zwei Jahren

    ist mit einem Antrag im Vorjahr in der Regel möglich.

  • Der schriftliche Antrag beim Arbeitgeber

    muss für NRW mindestens 6 Wochen vor dem Blockunterricht erfolgen. Für andere Bundesländer können die Antragsfristen abweichend geregelt sein.

Der Bildungsurlaub NRW

In nur 2 Minuten erhalten Sie in diesem Video alle Informationen zum Bildungsurlaub NRW.