Weiterbildungsförderung
Welche Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung bieten Bund und Länder an?

Weiterbildungsförderung von Bund und Länder auf einen Blick
Eine fachlich fundierte Weiterbildung an der EBZ Akademie absolvieren und dabei 75 % der Kosten vom Staat erstatten lassen – mit dem Aufstiegs-BAföG ist das möglich. Der Staat unterstützt Ihre berufliche Weiterentwicklung. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über diese und weitere Fördermöglichkeiten zu unseren Bildungsangeboten.
Förderung von Personen

Das Aufstiegs-BAföG
Mit dem Aufstiegs-BAföG sparen Sie in der Regel bis zu 75% der Lehrgangsgebühren. Und das unabhängig von Alter und Einkommen.

Der individuelle Bildungsscheck NRW
Diese finanzielle Unterstützung für die Ausgaben einer beruflichen Weiterbildung beträgt maximal 500 Euro je Bildungsscheck.

Der Bildungsurlaub NRW
Im Rahmen des Bildungsurlaub NRW können ArbeitnehmerInnen pro Jahr bis zu fünf Kalendertage Bildungsurlaub bei Weiterzahlung des Arbeitsentgelts erhalten.
Förderung von Unternehmen

Der betriebliche Bildungsscheck NRW
Der betriebliche Bildungsscheck NRW ist eine finanzielle Unterstützung für die Ausgaben einer beruflichen Weiterbildung, die ein Unternehmen seinen Beschäftigten ermöglicht.

Die Potenzialberatung
Unternehmen sollen unterstützt werden, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zukunftsorientiert zu sichern. Gefördert werden 40 % der notwendigen Ausgaben, höchstens 400 € pro Beratungstag.
Das Aufstiegs-BAföG vom Bund
Sie interessieren sich für einen Fortbildungsabschluss an der EBZ Akademie, beispielsweise unseren stark nachgefragten Zertifikatslehrgang „Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in“?
Dann beantragen Sie jetzt das Aufstiegs-BAföG. Diese Förderung besteht zur Hälfte aus staatlichem Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die andere Hälfte besteht aus einem zinsgünstigen Darlehen der KfW Bank, die optional in Anspruch genommen werden kann und bei der weitere Erlasse nach erfolgreichem Abschluss möglich sind.
In der Regel handelt es sich hier um eine Förderung von 75 % der Kosten, für unseren Zertifikatslehrgang Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in zahlen Sie damit beispielsweise weniger als 800 € an Lehrgangsgebühren.
Wer wird gefördert?
Was wird gefördert?
Wie wird gefördert?
Alle Personen, die einen höherwertigen beruflichen
anstreben und die Zugangsvoraussetzungen (Ausbildung + Berufspraxis) erfüllen.
Es besteht keine Alters- und
Einkommensgrenze.
Damit kommen alle Personen in Frage,
die für den Lehrgang als Privatperson angemeldet sind und maximal den Bachelor als den höchsten Abschluss besitzen (Meistertitel und Masterabschluss sind ausgeschlossen).
Alle Fortbildungsabschlüsse
mit öffentlich-rechtlich geregelten Prüfungen, die mindestens auf dem DQR-Niveau 5 liegen — beispielsweise unser Abschluss zum/r „Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in“.
50 – 100 % der Fortbildungskosten, max. 15 000 €:
50 % ohne optionalem KfW-Kredit
75 % mit KfW-Kredit und erfolgtem IHK-Abschluss
100 % mit KfW-Kredit, erfolgtem IHK-Abschluss und anschließender Selbständigkeit
Antragsstellung postalisch oder online an das jeweilige Förderamt
Diese kann auch nach Beginn der Maßnahme erfolgen. Sie benötigen dafür die Formblätter A, B und Z; später folgt auch das Formblatt F. Diese Formblätter können Sie hier abrufen. Die Lehrgangsgebühren werden im Laufe der Maßnahme in mehreren Teilbeträgen erstattet.
Der Bildungsscheck NRW
Sie wohnen in NRW und interessieren sich für ein Bildungsangebot am EBZ, beispielsweise ein Seminar oder ein Lehrgang?
Dann beantragen Sie jetzt den Bildungsscheck NRW, womit bis zu 500 € der Gebühren erstattet werden. Für einen Antrag als Einzelperson muss Ihr Jahreseinkommen unter 40 000 € liegen („individueller Bildungsscheck NRW“). Alternativ ist auch ein Antrag direkt über das Unternehmen möglich („betrieblicher Bildungsscheck NRW“).
Ihr Vorteil: Das gewählte Angebot muss nicht zu einem öffentlich-rechtlichen geregelten Abschluss vorbereiten.
Der Bildungsscheck individuell
Wer wird gefördert?
Was wird gefördert?
Wie wird gefördert?
Alle Personen mit Wohnsitz in NRW,
die eine berufliche Weiterbildung besuchen und ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von max. 40.000 € (bei Einzelveranlagung) bzw. max. 80.000 € (bei gemeinsamer Veranlagung) aufweisen.
Berufliche Weiterbildungen,
die in einem Zusammenhang zu Ihrer Beschäftigung stehen. Darunter fallen verschiedene Seminare, Qualifizierungsprogramme oder Zertifikatslehrgänge der EBZ Akademie. Schauen Sie dazu in unsere aktuelle Seminarbroschüre oder auf unseren Bildungsfinder.
50 % der Weiterbildungskosten, max. 500 €
Pro Person und Kalenderjahr ist maximal ein individueller Bildungsscheck möglich. Der Antrag erfolgt vor der Maßnahme über eine zertifizierte Beratungsstelle.
Der Bildungsscheck betrieblich
Wer wird gefördert?
Was wird gefördert?
Wie wird gefördert?
Unternehmen
mit Sitz und/oder Arbeitsstätte in NRW und weniger als 50 Beschäftigten.
Berufliche Weiterbildungen,
die in einem Zusammenhang zur Beschäftigung der Mitarbeitenden stehen. Darunter fallen verschiedene Seminare, Qualifizierungsprogramme oder Zertifikatslehrgänge der EBZ Akademie. Schauen Sie dazu in unsere aktuelle Seminarbroschüre oder auf unseren Bildungsfinder.
50 % der Weiterbildungskosten, max. 500 €
Pro Unternehmen und Kalenderjahr sind maximal 10 betriebliche Bildungsschecks für unterschiedliche Mitarbeitende möglich. Der Antrag erfolgt vor der Maßnahme über eine zertifizierte Beratungsstelle.
Die Potenzialberatung des Landes NRW
Sie möchten als Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben und bei Ihrer Weiterentwicklung auch Ihre Mitarbeitende aktiv einbeziehen?
Dann nutzen Sie die Potenzialberatung NRW, eine Förderung zur Ermittlung von Stärken und Schwächen in Ihrem Unternehmen sowie Erarbeitung von geeigneten Lösungen. Eine erste Evaluation zu dieser Förderung zeigt positive und nachhaltige Ergebnisse.
Wer wird gefördert?
Was wird gefördert?
Wie wird gefördert?
Das Förderangebot richtet sich an Unternehmen
mit Arbeitsstätte in NRW und mindestens 10 Beschäftigten
Unternehmensberatung im Sinne des Förderinstruments
unter Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in mindestens einem der Themenfelder
Arbeitsorganisation
Digitalisierung
Kompetenzentwicklung/Qualifizierungsberatung
Demografischer Wandel
Gesundheit
40 % der Beratungskosten, maximal 400 € pro Beratungstag
Insgesamt sind maximal 8 Beratungstage innerhalb von 3 Jahren möglich. Der Antrag erfolgt über eine zertifizierte Beratungsstelle
Der Bildungsurlaub NRW
Sie arbeiten in NRW und interessieren sich für ein Bildungsangebot am EBZ mit einem Blockunterricht von mindestens drei Tagen?
Dann beantragen Sie dafür bei Ihrem Arbeitgeber Bildungsurlaub, womit Sie von Ihrer Arbeit mit Fortzahlung Ihres Entgelts für bis zu 5 Tage pro Jahr freigestellt werden. Im Bundesland NRW sind alle Veranstaltungen vom EBZ grundsätzlich anerkannt.
Sollte Ihr Wohnsitz außerhalb von NRW liegen, dann sprechen Sie einfach den/die verantwortliche/n BildungsreferentIn an. In der Regel kann auch die Anerkennung in anderen Bundesländern beantragt werden (außer in Sachsen und Bayern).
Wer wird gefördert?
Was wird gefördert?
Wie wird gefördert?
ArbeitnehmerInnen in Unternehmen
mit Sitz und/oder Arbeitsstätte in NRW. Das Unternehmen muss zudem über mindestens 10 Beschäftigte verfügen und das Arbeitsverhältnis seit mindestens 6 Monaten bestehen. Auch ArbeitnehmerInnen aus anderen Bundesländern können nach Vorliegen der Anerkennung Bildungsurlaub in Anspruch nehmen (außer in Sachsen und Bayern).
Anerkannte Bildungsangebote von anerkannten Einrichtungen
Für das Bundesland NRW sind die Angebote der EBZ Akademie grundsätzlich anerkannt, es muss lediglich eine Mindestdauer der Veranstaltung von 3 Tagen am Block vorliegen. Für andere Bundesländer kann diese Mindestdauer abweichend geregelt sein.
Die Weiterbildung darf max. 500 km (Luftlinie)
von der NRW-Landesgrenze entfernt stattfinden (Ausnahme: Veranstaltungen an Gedächtnisorten und Gedenkstätten, die der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus dienen)
Max. 5 Arbeitstage Bildungsurlaub pro Jahr
bei Weiterzahlung des Arbeitsentgelts.
Auch eine Zusammenfassung von zwei Jahren
ist mit einem Antrag im Vorjahr in der Regel möglich.
Der schriftliche Antrag beim Arbeitgeber
muss für NRW mindestens 6 Wochen vor dem Blockunterricht erfolgen. Für andere Bundesländer können die Antragsfristen abweichend geregelt sein.