Die MaBV-Weiterbildung stellt viele Immobilienprofis vor Herausforderungen: Sie müssen Zeit und Geld für die Schulungen aufbringen, passende Angebote finden und sich mit den rechtlichen Anforderungen auseinandersetzen. Als Branchenpartner der Immobilienwirtschaft unterstützen wir Sie bei dieser Herausforderung und zeigen Ihnen tragfähige Lösungen auf.
Worum geht es?
Die zuständige Behörde kann anordnen, dass der Gewerbetreibende ihr die Erfüllung der Weiterbildungspflicht nachweist. Betrachtet werden die vergangenen drei Kalenderjahre. Aus Gesprächen mit unseren Kunden wissen wir, dass die Behörden dies auch gewissenhaft nachverfolgen. Grund genug, sich genauer mit der Frage zu beschäftigen, welche Branchenvertreter von der Weiterbildungspflicht betroffen sind und wie man Weiterbildung und Dokumentation verlässlich sicherstellt.
Wer ist betroffen?
Immobilienmakler, Verwalter von Gemeinschaftseigentum nach dem WEG oder Fremdverwalter von Wohnraum sind verpflichtet sich regelmäßig weiterzubilden, entsprechend ihrer ausgeübten Tätigkeit.
Neben dem Gewerbetreibenden sind jene Mitarbeiter weiterbildungspflichtig, die im Unternehmen des Gewerbetreibenden unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirken.
Für den Gewerbetreibenden, der nicht im operativen Geschäft tätig ist, ist folgendes ausreichend: Der Weiterbildungsnachweis wird erbracht durch eine im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Wahrnehmung der erlaubnispflichtigen Tätigkeit angemessene Zahl von beim Gewerbetreibenden beschäftigten natürlichen Personen.
Kumulativ ist diesen Personen die Aufsicht über die direkt bei der Vermittlung oder Verwaltung mitwirkenden Personen zu übertragen und sie müssen den Gewerbetreibenden vertreten dürfen.
Umfang der Weiterbildung
Die Vorschrift sieht vor, dass innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren ein Umfang von 20 Stunden MaBV-Weiterbildung absolviert werden müssen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert Bußgelder oder den Entzug der Gewerbeerlaubnis.
- Zu finden sind die Vorgaben in §34c Abs. 2a Gewerbeordnung.
- Präzisiert wird dies in § 15b Weiterbildung der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).
- Die inhaltlichen Anforderungen werden hierin der Anlage 1 spezifiziert.
Makler für Gewerbeimmobilien nicht ausgenommen!
Die Gewerbeordnung sieht ausdrücklich keine Ausnahmeregelung für Gewerbeimmobilienmakler und -verwalter vor. Auch wenn der Inhaltskatalog zur Weiterbildungspflicht dem ersten Anschein nach auf die Weiterbildung im Wohnimmobilienbereich zugeschnitten scheint, sind Immobilienverwalter und Immobilienmakler im gewerblichen Bereich ausdrücklich in der Gewerbeordnung benannt und zur Weiterbildung verpflichtet.
Geschäftsführer, Assistenzen und Auszubildende können auch betroffen sein
Die Gewerbeordnung besagt, dass „unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkende beschäftigte Personen“ zur Weiterbildung verpflichtet sind. Also auch Angestellte oder Mitarbeiter, die Makler oder Verwalter unterstützen.
Beispiel: Wenn der Geschäftsführer eines Unternehmens selbst Immobilien vermakelt, die Vertriebsassistenz oder der Auszubildende jedoch selbstständig die Exposee-Erstellung übernimmt, greift die Weiterbildungspflicht für die Vertriebsassistenz oder den Auszubildenden. Gleichsam greift sie, wenn Mitarbeiter der Immobilienverwaltung beispielsweise die Wohngeldabrechnungen erstellen oder Vermietungsgespräche führen. Sind die Mitarbeiter aber lediglich administrativ tätig, beispielsweise bei der Geschäfts- oder Personalsteuerung oder im Rahmen der Buchhaltung, so sind sie von der Weiterbildungspflicht nicht betroffen.
Ausnahmen: Auszubildende zum/r Immobilienkaufmann/-frau und angehende Immobilienfachwirte
Die Ausbildung zum/r Immobilienkaufmann/-frau (IHK) und die Aufstiegsfortbildung Immobilienfachwirt/in (IHK) gelten ausdrücklich als Weiterbildung im Sinne des § 34c Abs. 2a Gewerbeordnung. Dies bedeutet, dass während der Ausbildung/Fortbildung keine Weiterbildungspflicht besteht. Zusätzlich sind die ersten drei Jahre nach dem Abschluss von der Weiterbildungspflicht befreit.
Lösungen für den Berufsalltag
Wir bieten Ihnen eine Vielzahl von Veranstaltungen an, damit Sie Ihre Weiterbildungspflicht erfüllen können. Unsere Weiterbildungen sind stets individuell auf die zeitlichen und persönlichen Anforderungen zugeschnitten.
Eine flexible und kostengünstige Lösung für die MaBV-Weiterbildung bieten insbesondere digitale Lernangebote. Wir haben zu diesem Zweck 2020 die eLearning Plattform EBZ4U ins Leben gerufen. EBZ4U ermöglicht es, Weiterbildung online zu absolvieren, wann und wo man will. Das Zertifikat zur rechtssicheren Dokumentation erhält man direkt in der App, im Anschluss an die Schulung. Die Plattform bietet eLearning-Pakete zu vielen MaBV zertifizierbaren Themen an. Die Pakete decken alle relevanten Themen für Immobilienmakler und Immobilienverwalter ab, wie z. B. Haustechnik und Gebäudeteile, Maklerrecht, Baurecht, Immobilienbewertung und Marketing oder aktuelle Rechtsprechung. Die Inhalte sind praxisnah und aktuell und werden von erfahrenen Dozenten vermittelt.
Wer noch mehr Flexibilität wünscht oder die vollen 20 Stunden zum günstigen Preis erwerben möchte, kann auch die Jahresflatrate von EBZ4U nutzen. Diese ermöglicht den unbegrenzten Zugriff auf alle MaBV eLearning-Pakete sowie auf weitere Lerninhalte zu verschiedenen Themen rund um die Immobilienwirtschaft. Die Jahresflatrate stellt mit einem Betrag von 500 Euro pro Jahr eine deutlich kostengünstigere Option im Vergleich zu vielen anderen Weiterbildungsangeboten dar.
Wer sich für die digitale MaBV-Weiterbildung interessiert, kann sich auf der EBZ4U Infoseite informieren oder direkt das passende Angebot im EBZ Bildungsfinder auswählen. Mit unserer eLearning Plattform EBZ4U kommen Sie also nicht nur der gesetzlichen Verpflichtung zur MaBV-Weiterbildung flexibel und kostengünstig nach, sie steigern auch Ihren persönlichen Marktwert sowie die Kompetenz als Immobilienprofi.
Firmenkunden aufgepasst!
MaBV Schulungen sind gesetzliche Pflicht – doch die Kür ist das, was heraussticht.
Die Abkürzung VUCA beschreibt eine Welt, die sich durch schnelle Veränderungen, Unvorhersehbarkeit, komplexe Zusammenhänge und mehrdeutige Situationen auszeichnet. Die VUCA-Welt fordert Führungskräfte und Organisationen dazu heraus, sich schnell an neue Herausforderungen anzupassen und Flexibilität und Agilität zu zeigen.
Die Lösung für diese Herausforderung haben lernende Organisationen. Eine gelebte Lernkultur gibt Ihnen die nötige Flexibilität auf alle Eventualitäten zu reagieren. Moderne Lernmanagementsysteme (LMS) wie EBZ4U sind hier ein wichtiges Werkzeug und bieten weit mehr als die reine Organisation von Pflichtschulungen. Lassen Sie sich kostenfrei von uns als Lernexperten beraten. Wir sind gerne für Sie da.
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